Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH

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Rechtliche Grundlagen

Gesetze

Grundlage für die Einsetzung der EFBS

Verordnungen

Regelung der Aufgaben und Organisation der EFBS

Konkretisierung der Aufgaben der EFBS

  • Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV)extern_icon, in Kraft seit 1. November 1999
  • Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV)extern_icon in Kraft seit 1. November 1999
  • Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV)extern_icon in Kraft seit 1. November 1999
  • Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung (StFV)extern_icon in Kraft seit 1. April 1999

Richtlinien

Richtlinien sollen unbestimmte Rechtsbegriffe konkretisieren und eine einheitliche Vollzugspraxis ermöglichen. Einschliessungsverordnung und Freisetzungsverordnung sehen vor, dass solche Richtlinien insbesondere zu Risikobewertungen, zu Sicherheitsmassnahmen und zur Qualitätssicherung erlassen werden. Diese Richtlinien werden vom BAFU herausgegeben.


Zuletzt aktualisiert am: 23.04.2012






Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit EFBS
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